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AGB

Allgemeine Geschafts- und Lieferungsbedingungen der Firma G+G Gelato GmbH & Co KG, Osnabrück

1. Allgemeines

Angebote gelten, sofern nicht anders vereinbart, in allen Teilen frei bleibend. Zwischenverkauf vorbehalten. Einkaufsbedingungen der Käufer gelten insoweit, als sie mit unseren Bedingungen übereinstimmen oder von uns schriftlich anerkannt wurden.

2. Aufträge

Lieferungsaufträge sind für den Besteller unwiderruflich, sofern sie von uns oder unseren Beauftragten als bindend angenommen worden sind. Für Fehler bei Übermittlung der Bestellung durch Telefon, Telefax, Telegramm, eMail usw. übernehmen wir keine Verantwortung. Wird durch unvorhergesehene Maßnahmen oder durch Ereignisse höherer Gewalt die Lieferung behindert, so sind wir berechtigt, Aufträge in Teillieferungen auszuführen. Der Käufer ist in einem solchen Fall nicht berechtigt, Deckungskäufe zu unseren Lasten vorzunehmen oder Schadensersatzansprüche daraus zu stellen.

3. Preise

Die Preise verstehen sich frei bleibend frei Haus des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gilt die jeweilige Preisliste. Die Rechnungsbeträge verstehen sich rein netto Kasse.

4. Zahlungsbedingungen

Unsere Forderungen sind mit erhalt der Rechnung fällig und ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Wir können Vorleistungen verlangen, wenn uns nach Abschluss des Kaufvertrages bekannt wird, dass beim Käufer Zahlungsschwierigkeiten entstanden sind. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels werden Verzugszinsen mit 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnung des Auftraggebers wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen 'Diskontspesen, Wechselsteuer und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Sie sind sofort fällig. Sollten aus der Geschäftsverbindung Verbindlichkeiten gleich welcher Art für den Kunden entstehen, sind wir berechtigt, die Zahlung oder Teilzahlungen des Geschäftspartners, ohne Rücksicht auf dessen Einspruch und ungeachtet der § 36 f BGB, nach Wahl auf die offenen Posten zu verrechnen.

5. Eigentumsvorbehalte

Bei allen Lieferungen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises und Befriedung sämtlicher Ansprüche gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung mit uns vor.

Die Forderung aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt mit allen Nebenrechten und Sicherungsrechten an uns ab. Übereignungen und Verpfändungen der von uns gelieferten Waren oder Abtretungen der daraus entstandenen Forderungen sind an Dritte unzulässig. Der Käufer hat uns Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen auf die Vorbehaltsware, sofort mitzuteilen. Der Dritte ist vom Käufer auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Eigentumsvorbehalt geht trotz Aufnahme der Forderung in einem kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter.

6. Übernahme der Ware

Die Ware ist bei Auslieferung vom Abnehmer auf Zustand und Menge zu prüfen. Soweit bei Zustellung der Ware der Kunde nicht am Abladeplatz anwesend ist, erfolgt die Auslieferung ausschließlich auf Risiko des Kunden. Mengenmäßige und offensichtliche Beanstandungen müssen bei Übernahme der Ware festgestellt um vom Auslieferer bestäigt werden. Nachträglich beanstandete Ware kann weder ersetzt noch vergütet werden. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 6 Tagen schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Beanstandungen verpflichten wir uns zur Ersatzlieferung, ohne dass der Kunde weitere Rechte oder Ansprüche aus der Belieferungsvereinbarung geltend machen kann.-

7. Versandrisiko und Zustellung

a) Die Lieferung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, frei Haus des Kunden. Bei Lieferung frei Haus tragen wir bei Transporten mit eigenem Kfz die Gefahr. Ansonsten trifft die Transportgefahr den Käufer auch dann, wenn die Ware frachtfrei von uns geliefert wird. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrüklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers vorgenommen. Die Anlieferung der Ware erfolgt in handelsüblicher Verpackung nach unserer Wahl.

b) Bei Lieferung ab Lager erfolgt das Betreten des Betriebsgeländes, die Be- und Entladung der Fahrzeuge sowie die von uns zur Benutzung angebotenen Einrichtungen, Anlagen, Werkzeuge etc. auf eigene Gefahr. Regressansprüche hieraus sind ausgeschlossen. Für Beschädigungen, die der Abnehmer zu vertreten hat, ist er haftbar.

8. Abnahmeverzug

Befindet sich der Kunde in Abnahmeverzug, so können wir nach Setzung einer Nachfrist von längstens 14 Tage vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatzansprüche geltend machen. Als Schadensersatzansprüche können wir ohne Nachweis 5% des entgangenen Nettoumsatzes pauschal berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

9. Leihgegenstände

Die dem Kunden überlassenen Leihgegenstände (Kühl- und Tiefkühlmöbel, Verkaufsgeräte, Werbemittel, Paletten, u. dergl.) bleiben auch bei Stellung von Sicherheiten unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die Leihgegenstände nach zweckbestimmtem Gebrauch bzw. Beendigung der Geschäftsbeziehungen in gereinigtem Zustand herauszugeben. Einreden gegen den Herausgabeanspruch, z.B. Zurückhaltungsrechte, sind ausgeschlossen.

10. Lieferzeiten

Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und gelten ab Werk. Sie werden nach bestem Ermessen so angegeben, dass sie bei geordnetem Gang der Fabrikation im eigenen Betrieb eingehalten werden können. Unvorhergesehene Hindernisse, wie z.B. Fälle höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Betriebsstörung, Rohstoff- und Personalmangel, behördliche Verfügungen, Transportverzüge, sowohl im eigenen als auch in den Betrieben unserer Lieferanten, entbinden uns von der Einhaltung der Lieferzeiten.

11. Haftung

Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere aus Unmöglichkeiten der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden beim Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfülungsgehilfen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für Lieferung und Zahlung sowie alle Klagen gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Firma G + G Gelato GmbH & Co KG als vereinbart. Das gleiche gilt, wenn Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens ( 688 ff Zivilprozessordnung) geltend gemacht werden, oder wenn der Käufer Kaufmann ohne Minderkaufmann im Sinne des § 4 Handgesetzbuch zu sein oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

13. Wirksamkeit

Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäfts- und Lieferungsbedingungen zur Folge.

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